Die Transparenzanforderungen aus Artikel 50 des EU AI Act gelten seit 2. August 2026. Nicht jeder KI-unterstützte Marketinginhalt benötigt dieselbe Kennzeichnung; die Pflichten hängen von System, Inhalt und Nutzung ab.
Dies ist ein praktischer Überblick und keine Rechtsberatung.
Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse
Die Kommission beschreibt Offenlegungspflichten bei der Erzeugung oder Manipulation von Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalten. Auch für KI-generierte oder manipulierte Texte zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bestehen Regeln, mit einer Ausnahme bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle und Verantwortung.
Was sollte Marketing tun?
- KI-Tools inventarisieren.
- Interne Assistenz von externen synthetischen Inhalten trennen.
- Klare menschliche Prüfung einsetzen.
- Relevante maschinenlesbare Kennzeichnung erhalten.
- Eine einfache Veröffentlichungsrichtlinie erstellen.
Artikel 50 gilt seit 2. August 2026. Eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember betrifft bestimmte zuvor in Verkehr gebrachte Systeme. Die Kommissions-FAQ nennt Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, mit Verhältnismäßigkeit für KMU.